Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Leistungen der FINE ARTS Hotel- und Restaurantgesellschaft mbh & Co.KG
Diese Geschäftsbedingungen gelten für sämtlich Leistungen des Hotel Uckermark, insbesondere für die Überlassung von Hotelzimmern, Konferenz- und Tagungsräumen, sonstigen Räumlichkeiten, Wand- und Ausstellungsflächen sowie Vitrinen.
1. Vertragspartner sind die Veranstalter und das Hotel. Durch die Auftragsbestätigung des Hotels kommt ein Vertrag mit dem Kunden (einheitliche Bezeichnung für Besteller, Veranstalter, Gäste usw.) zustande. Diese Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil.
Mit der Überlassung von Räumen bzw. Flächen wird ein Mietverhältnis begründet. Eine Unter- oder Weitervermietung durch den Veranstalter bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Hotels. Bestellt ein Dritter für einen Kunden, haftet er dem Hotel gegenüber mit dem Kunden als Gesamtschuldner. Das Hotel kann vom Kunden und/oder vom Dritten eine Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangen. Eine Weitervermietung bedarf der schriftlichen Genehmigung.
2. Die Preise bestimmen sich nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste. Das Hotel ist berechtigt, Preisänderungen vorzunehmen, wenn in der Auftragsbestätigung feste Preise genannt sind und zwischen dem Vertragsabschluß und der Leistungserbringung mehr als 4 Monate liegen. Sofern die gesetzliche Mehrwertsteuer im Preis einbegriffen ist, geht die Erhöhung der Mehrwertsteuer zu Lasten des Kunden.
3. Spezieller Teil – Beherbergung
3.1. Dieser Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt zusätzlich für die Überlassung von Hotelzimmern.
3.2. Der Vertrag gilt als abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und vom Hotel mündlich, telefonisch oder schriftlich bestätigt wird.
3.3. Die Zimmer stehen dem Hotelgast am Anreisetag ab 14:00 Uhr und am Abreisetag bis 11:00 Uhr zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, bestellte Zimmer nach 18:00 Uhr weiter zu vermieten, ohne das der Kunde hieraus Ansprüche herleiten kann. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer. Sollten diese in der Auftragsbestätigung zugesagt, aber nicht verfügbar sein, ist das Hotel verpflichtet, wenn nicht fristgemäß storniert wurde, sich um gleichwertigen Ersatz im Hotel oder in anderen Objekten zu bemühen. Bei Übernachtungen, die über den vertraglich vereinbarten Zeitraum hinausgehen, kann das Hotel zusätzliche Aufwendungen berechnen, d.h. bei Abreise bis 16:00 Uhr sind 50%, bei Abreise nach 16:00 Uhr 100%, des gültigen Zimmerpreises zu zahlen.
3.4. Das Hotel ist bei verbindlicher Reservierung / Buchung berechtigt, zur Sicherung seiner Ansprüche die Information über die Kreditkarte und die Kreditkartennummer des Gastes oder eine andere Art Sicherheitsleistung in Höhe von mindestens 80 % des vereinbarten Beherbergungspreises zu verlangen.
3.5. Sofern der Kunde die Leistung des Hotels in ausländischer Währung bezahlen möchte, gilt der offizielle Wechselkurs zum Zeitpunkt der Zahlungsfälligkeit zuzüglich 3% Wechselgebühr.
3.6. Für die Reservierung kann eine Vorauszahlung eines Betrages in Höhe von 100% der Kosten in Form der Kreditkarten Hinterlegung, einer Barzahlung oder Vorauszahlung per Überweisung verlangt werden. Bei Sammelbestellungen ab 20 Personen bzw. bei Messen, Ausstellungen sowie touristischen Höhepunkten werden Optionen nur dann in feste Reservierungen umgewandelt, wenn eine termingemäße Einzahlung des vereinbarten Deposits erfolgt ist. Ansonsten verfällt jeglicher Anspruch von seiten des Bestellers.
Nimmt ein Gast das/die bestellte(n) Hotelzimmer nicht in Anspruch, so bleibt er rechtlich verpflichtet, den Preis für die vereinbarte Hotelleistung zu bezahlen, ohne das es auf den Grund der Verhinderung ankommt. Für gebuchte bzw. angemietete Zimmer ist bei Nichtanreise und Nichteinhaltung der angegebenen Stornierungsfrist das vereinbarte Entgelt (in der Regel 80% des Vereinbarungspreises) vom Gast zu zahlen §552 BGB).
Kann das Hotel das/die nicht in Anspruch genommene(n) Zimmer anderweitig vergeben, so entfällt die Verpflichtung des Gastes zur Bezahlung in Höhe der anderweitig erzielten Einnahmen für diesen Zeitraum.
3.7. Stornierungsfristen: * 1 Zimmer 1 Tage
* 2 – 5 Zimmer 5 Tage
* 6 – 10 Zimmer 10 Tage
* 11 – 20 Zimmer 30 Tage
* ab 21 Zimmer 50 Tage
3.8. Zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Vorbereitung der Leistungserbringung durch das Hotel bei Gruppenreservierungen ab 10 Personen sind durch den Besteller die endgültige Teilnehmeranzahl in Form einer Anreiseliste spätestens 2 Werktage (48 Stunden) vor dem Termin der Leistungserbringung dem Hotel mitzuteilen.
4. Hat das Hotel begründetet Anlass zur Annahme, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses zu gefährden droht, sowie im Fall höherer Gewalt, kann es die Veranstaltung absagen.
5. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Prenzlau.
6. Sollte eine Bestimmung der Allgemeinen Bedingungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmungen gilt eine ihr möglichst nahekommende gültige Bestimmung. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden müssen festgelegt werden.
7.Spezieller Teil – Veranstaltungen / Gastronomie
7.1. Dieser Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt zusätzlich für die Überlassung von Konferenz- und Tagungsräumen des Hotels zur Durchführung von Veranstaltungen sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen.
Er gilt in gleicher Weise für die Überlassung sonstiger Räumlichkeiten, Wand- und Ausstellungsflächen des Hotels.
7.2. Zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Vorbereitung der Veranstaltung muss der Veranstalter dem Hotel die endgültige Teilnehmerzahl spätestens 4 Werktage vor dem Veranstaltungstermin mitteilen. Abweichungen von dieser gemeldeten endgültigen Teilnehmerzahl nach unten werden bis maximal 5% berücksichtigt und der Abrechnung zugrunde gelegt. Weitergehende Abweichungen nach unten werden nicht berücksichtigt und gehen zu Lasten des Veranstalters. Abweichungen nach oben bis maximal 5% bei der Teilnehmerzahl sind ohne, darüber hinausgehende nur mit der vorherigen Zustimmung des Hotels möglich. Hierbei wird der Abrechnung in jedem Fall die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt.
7.3. Wird bei Veranstaltungen die vereinbarte Nutzungszeit mehr als eine halbe Stunde vor Veranstaltungsbeginn bzw. nach Veranstaltungsende überschritten, werden pro angebrochener halber Stunde 20% des vereinbarten Mietpreises zusätzlich berechnet. Geht die Veranstaltung über 24.00 Uhr hinaus, trägt der Kunde die sich daraus ergebenen zusätzlichen Aufwendungen des Hotels.
7.4. Der Veranstalter darf Speisen und Getränke zu den Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. In Ausnahmefällen kann die gesonderte Vereinbarung getroffen werden. In einem solchen Fall wird Korkengeld bzw. eine Servicegebühr berechnet.
7.5. In Abhängigkeit vom Zeitpunkt der Stornierung und vom Umfang der vereinbarten Leistungen hat das Hotel Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Die Höhe dieser Vergütung ergibt sich aus der Auftragsbestätigung des Hotels gemäß Ziff.1 sowie nachfolgenden Bedingungen.
Abbestelltag ( Kalendertag ) Anspruch des Hotels
a.) über 30 Tage Berechnung der Miete entfällt, vorausgesetzt, das Hotel kann
anderweitig vermieten
b.) 30. bis 20. Tag Berechnung der Miete
c.) 20. bis 10. Tag Berechnung der Miete zuzüglich Ersatz von 33% des entgangenen
Umsatzes aus weiteren vereinbarten Leistungen
d.) 10. bis 7. Tag Berechnung der Miete zuzüglich Ersatz von 66% des entgangenen
Umsatzes aus weiteren vereinbarten Leistungen
e.) 6. bis 1. Tag Berechnung der Miete zuzüglich Ersatz von 30% des entgangenen
Umsatzes aus weiteren vereinbarten Leistungen
7.6. Notwendige behördliche Genehmigungen für Veranstaltungen hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Die Einhaltung öffentlich rechtlicher Auflagen sowie sonstiger Vorschriften obliegen dem Kunden.
Gebühren, Vergnügungssteuer usw. hat er unmittelbar an den Gläubiger zu entrichten.
